Zwei Pedaldrehungen nach vorn, eine zurück

Der Radlogistik Verband Deutschland e.V. (RLVD) begrüßt den Nationalen Radverkehrsplan 3.0, vermisst jedoch konkrete und ambitionierte Ziele für die Radlogistik. Der Nationale Radverkehrsplan (NRVP 3.0) wird am 27.04.2021 von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer offiziell vorgestellt. Der Plan beschreibt die Leitlinien und Maßnahmen zur Entwicklung des Radverkehrs in Deutschland bis zum Jahr 2030. Ergänzend zu der Pressemitteilung „Nationaler Radverkehrsplan 3.0: Zwei Pedaldrehungen nach vorn, eine zurück.“ vom 26.04. nimmt der Radlogistik Verband Deutschland Stellung zu Radlogistikrelevanten Punkten des Programms.

Grundlegende Zielstellung

Der Verband unterstützt ausdrücklich die grundsätzlichen Ziele von mehr, besserem und sichererem Radverkehr. Analog zu 224 Mio. km privaten Radverkehr am Tag im Jahr 2030 braucht es auch ein konkretes Ziel für den gewerblichen Bereich. Es fehlt das Ziel, 20% der Sendungen per Lastenfahrrad zuzustellen. Andreas Scheuer hatte dies 2019 auf dem Nationalen Radverkehrskongress verkündet. Für saubere Städte, Klimaschutz und die Vision Zero müssen deutlich mehr Waren auf das Fahrrad. Hier sind deutlich stärkere Ambitionen nötig. Die Expert:innen des RLVD sehen das Potential bei bis zu 30% der Fahrten des Wirtschaftsverkehrs, die in den Städten auf das Lastenrad verlagert werden könnten.

Fahrrad und Politik

[NRVP] Radverkehr im Bau- und Planungsrecht verankern! Bund, Länder und Kommunen berücksichtigen den Radverkehr in der Raumordnung, dem Planungsrecht sowie im Rahmen des Bauordnungsrechts.

  • Der RLVD begrüßt dieses Vorhaben und bietet seine aktive Mitwirkung an. Planungs- und Bauordnungsrecht ist neben Radverkehrsnetzen und Abstellanlagen insbesondere relevant, um Flächen für Mikro Hubs in flächig oder punktuell Bebauungsplänen und Flächennutzungsplänen festhalten zu können.
  • Der RLVD sieht es als notwendig an, dass Kommunen Fahrradparkanlagen und Ladezonen für die Logistik in Planungs- und Baurecht vorschreiben können.

[NRVP] Grundlagen für ein sicheres Miteinander schaffen! Der Bund überprüft die Radwegebenutzungspflicht für Lastenräder und das Radwegebenutzungsrecht außerorts für S-Pedelecs. Er passt den rechtlichen Rahmen für Sichtweitenregelungen an Kreuzungen an die technischen Regelwerke an. So werden Radfahrende im Straßenverkehr besser wahrgenommen.

  • Der RLVD sieht die geplante Überprüfung als sinnvolle Maßnahme. Lastenfahrräder sollen Radwege nutzen können. Besonders bei privaten Fahrten mit Kindern kann dies deutlich die wahrgenommene und tatsächliche Sicherheit erhöhen. Lastenfahrräder müssen aber von der Benutzungspflicht ausgenommen werden, da häufig Radverkehrsanlagen in Zustand und Breite keine sichere Fahrt ermöglichen. Die Ausnahme nach VV STVO ermöglicht dies Fallbezogen bereits jetzt, eine Grundsätzliche Regel wird befürwortet und erhöht die Verkehrs- wie Rechtssicherheit.

[NRVP] Rechtsrahmen für die kommerzielle Radnutzung stärken! Der Bund prüft eine Präzisierung der technischen Vorschriften für Lastenräder. Er befürwortet die Bemühungen der Verbände, europäisch einheitliche Normen für Aufbauten und digitale Schnittstellen zu schaffen.

  • Der RLVD befürwortet ausdrücklich die Intention des NRVP 3.0 die Normierung von Lastenfahrrädern auf europäischer Ebene durchzuführen. Am Standort Deutschland haben sich viele neue Hersteller von Lastenrädern gegründet. Europäisch einheitliche Regelungen fördert deren Markt- und Wachstumspotential.
  • Der RLVD weist für die weitere Präzisierung von Vorschriften und Normen explizit darauf hin, dass die aktuellen Regelungen der STVZO zu Abmessungen von Fahrrädern für die Branchen als geeignet gesehen werden. Die maximale Breite eines Lastenrades muss so gefasst werden, dass der Transport einer Europalette unter hoher Volumenausnutzung möglich ist.
  • Der RLVD spricht sich dafür aus, in dem Rahmen der europäischen Normung schwere Lastenfahrräder mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 300kg zu definieren. Diese behalten weiterhin den Status eines Fahrrads. In Kombination mit der aktuellen Revision der Fahrzeugklasse L (EU 168/2013) ist die Erhöhung der Dauernennleistung bei schweren Lastenfahrrädern auf 1000W unter Beibehaltung der Radwegnutzung und 25km/h Geschwindigkeitsbegrenzung anzustreben. Damit bleibt die Verkehrssicherheit erhalten, Fahrten an Steigungen, in Tiefgaragenausfahrten und ähnlichen Situationen sind dann aber beladen zuverlässig möglich.

Fahrrad & Infrastruktur

[NRVP] Zukünftige Entwicklungen beachten! Zukünftig werden mehr Menschen Rad fahren. Das muss beim Neu- und Umbau von Radverkehrsanlagen berücksichtigt werden. Ebenso muss der Standard auch Spezialrädern – insbesondere Lastenrädern und Fahrrädern mit Anhängern – bezüglich Breite, Geschwindigkeit und Fahrdynamik genügen. (S. 37)

  • Der RLVD setzt sich seit langem für Radverkehrsanlagen mit einer Mindestbreite von 2m ein. Die Beachtung der Anforderungen von Lastenrädern an Radverkehrsnetze ist überfällig und wird vom RLVD positiv bewertet. Als RLVD fordern wir entsprechende Ergebnisse aus aktuellen Forschungsprojekten (z.B. ENTLASTA) in die Novellierung der ERA einzubinden.
  • Darüber hinaus fordern wir eine Konsultation des RLVDs bei der Aufstellung des ERA ein und wünschen uns, dass diese zukünftig kostenfrei der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.

[NRVP] Radfahrenden stehen an ihren Zielen und Wohnungen gut zugängliche und komfortable Fahrradabstellplätze in ausreichender Menge zur Verfügung. Zunehmenden Anforderungen von Lasten- und Spezialrädern wird Rechnung getragen.

[NRVP] Aktive Kommunen! Die Kommunen schaffen vermehrt Fahrradabstellmöglichkeiten im öffentlichen Raum. In Bereichen mit hoher Nachfrage und gleichzeitig hoher Nutzungskonkurrenz bauen sie Fahrradparkhäuser sowie große, zentrale Abstellanlagen. Sie wirken auf die Umwandlung gut zugänglicher Pkw-Stellplätze in Parkhäusern und Tiefgaragen hin. Zudem sensibilisieren sie private Partner für den Bau von Fahrradabstellanlagen und unterstützen diese mit konkreten Umsetzungshinweisen.

[NRVP] Flächen neu verteilen! Kommunen schaffen im öffentlichen Raum schrittweise Platz für Fahrradabstellmöglichkeiten – auch durch die Umwandlung von Kfz-Stellplätzen. Das begleiten sie mit dem erforderlichen Parkraummanagement für den Kfz-Verkehr und Konzepten für den Lade- und Lieferverkehr.

  • Der RLVD sieht es im Sinne der Verkehrswende als notwendig an, dass die Anzahl der Fahrradparkmöglichkeiten mindestens gleich der KFZ-Stellplätze sein muss. Diese Anforderungen sind bei Abstellanlagen im öffentlichen wie privaten Raum zu beachten.
  • Wir weisen darauf hin, dass Stellplatzsatzungen, Landes- und Bundesbaugesetze so anzupassen sind, dass Fahrradparkanlagen in ausreichenden Mengen und Breiten vorgesehen werden.
  • Wir weisen besonders darauf hin, dass Abstellanlagen im öffentlichen wie privaten Raum auch für die Vielfalt der Lastenfahrräder vorzusehen sind. Als Verband bieten wir dazu sehr gern unsere Expertise in der Ausarbeitung an.
  • Neben der Schaffung von Stellplätzen sieht der RLVD es als notwendig an, dass KFZ.-Stellplätze in Ladezonen und Flächen für Mikro-Hubs zum Umschlag von Wechselcontainern umgewandelt werden. Wir bieten dazu sehr gern unsere Mitwirkung an. Im Sinne der Verkehrssicherheit sind Ladezonen auch für konventionelle Lieferfahrzeuge vorzusehen.

Fahrrad & Wirtschaft

[NRVP] Innovationen erlebbar machen! Bund, Länder und Kommunen fördern Demonstrationsprojekte, die es allen relevanten Zielgruppen ermöglichen, innovative Produkte und Dienstleistungen sowie neue Infrastrukturlösungen kennenzulernen und auszuprobieren.

[NRVP] Innovationen voranbringen! Bund, Länder und Kommunen fördern Modellprojekte sowie Innovationshubs. Mit diesen werden digitale Dienstleistungen erprobt und Prototypen – insbesondere von Spezialrädern – entwickelt.

[NRVP] Förderung verstetigen! Bund und Länder prüfen die Einrichtung einer Stiftung zur Förderung der Fahrradkultur. Mögliche Stifter sind Bund, Länder und Fahrradwirtschaft. Die Stiftung unterstützt Start-ups sowie mittelständische Unternehmen. Sie fördert die Grundlagenforschung und die Markteinführung innovativer Produkte sowie Dienstleistungen für nachhaltige Mobilität.

  • Der Förderung der Innovationskraft wird vom RLVD ausdrücklich begrüßt. Für die Umsetzung sehen wir es als notwendig an, die Verknüpfung mit dem Innovationsprogramm Logistik 2030 herzustellen.
  • Radlogistik ist die aktuell energieeffizienteste Form des urbanen Güterverkehrs. Neuerdings propagierte Tunnel- oder Drohnensysteme sind kapitalintensiv und energieintensiv und tragen kaum zur zeitnahen Energiewende bei. Statt Fördermittel dort zu versenken, befürworten wir eine eindeutige Priorisierung von Radverkehr und ÖPNV in der Innovations- und Infrastrukturförderung.
  • Die Schaffung von Experimentierräumen und Testmöglichkeiten wird ausdrücklich begrüßt.
  • Als RLVD bringen wir uns sehr gern in die geplante Stiftung mit ein.

Fahrrad Wirtschaftverkehr

Der RLVD freut sich, dass im Zielbild für 2030 festgehalten ist:

  • Fahrräder sind bei gewerblichen und behördlichen Lasten- und Wirtschaftsverkehren als alternative Verkehrsmittel verbreitet.
  • Kurier-, Express- sowie Paketdienste (KEP) nutzen verstärkt Lastenräder. Logistikunternehmen binden diese gezielt in die Lieferketten ein.

Der RLVD gibt dazu jedoch kritisch zu bedenken, dass an dieser Stelle konkrete Zielmarken fehlen. Besonders für den KEP-Bereich wäre dies möglich gewesen. Der RLVD bedauert zudem, dass Radlogistik im NRVP unzulässig auf den KEP-Bereich reduziert wurde. Es fehlen weitere Logistikbereiche wie Essenslieferdienste, Essen auf Rädern, Eigenbeschaffungen vin lokalem Gewerbe, Stückgutlogistik und anderen.

Lasten- und Wirtschaftsverkehr nutzt das Fahrrad

[NRVP] Innovationen für den gewerblichen Radverkehr! Für die gewerbliche Nutzung wird eine große Vielfalt an Fahrradtypen benötigt. Der Bund schafft daher im Rahmen der Forschungsförderung Anreize für die Fahrradindustrie, um gewerblich einsetzbare Fahrräder weiterzuentwickeln.

  • Der RLVD begrüßt ausdrücklich eine höhere Modellvielfalt. Die Branche zeigt hier eine hohe und starke Innovationskraft, die durch gezielte Förderung von Forschung- und Entwicklung bei Unternehmen wie in der Wissenschaft deutlich gesteigert werden kann.
  • Als RLVD sprechen wir uns gegen einmalige Ad-Hoc Programme aus. Es braucht für die Radlogistik ein auf Dauer angelegtes Rahmenprogramm zur Innovationsförderung. Für die Elektromobilität ist dies bereits Standard, für die Radbranche muss es dies zeitnah werden.
  • Zusätzlich sind weitere Stiftungsprofessuren Radverkehr, auch mit besonderem Fokus auf Lastenräder, einzurichten.

[NRVP] Mit gutem Beispiel vorangehen! Behörden und öffentliche Unternehmen schreiben Transportfahrten nach Möglichkeit vermehrt als Lasten-/Fahrradfahrten aus. Zudem fördern sie die Nutzung des Fahrrads für Dienstfahrten mit Anreizmodellen, schaffen Dienstradflotten an und nutzen verstärkt Lastenrad-Sharing-Angebote.

[RLVD] Lastenrad-Sharing ausweiten! Länder und Kommunen fördern die Anschaffung von Lastenrädern zur gemeinschaftlichen gewerblichen sowie privaten Nutzung.

  • Das Ziel wird durch den RLVD begrüßt. Der Verband weist jedoch auch darauf hin, dass Kommunen, besonders auch finanzschwache, dafür Mittel in geeigneter Form bereitgestellt werden müssen, um die Ausschreibung von Lastenradverleihsystemen auch ausschreiben zu können.
  • Der RLVD weist ausdrücklich darauf hin, dass alle Tarifparteien unverzüglich die Möglichkeit von Job- und Dienstradsysteme in die Änderung von Tarifverträgen aufnehmen sollen. Diese stehen gern noch der Umsetzung im Wege.
  • Der RLVD weist ausdrücklich darauf hin, dass dieses Ziel bereits jetzt in der Umsetzung der Clean Vehicle Directive der EU in nationales Recht berücksichtigt werden muss.

[NRVP] Potenziale von Fahrrädern nutzen! Fahrräder ermöglichen es, einen Teil der Liefer- und Wirtschaftsverkehre vor allem in städtischen Kerngebieten und Fußgängerzonen stadtverträglich zu gestalten. Die Kommunen unterstützen deren Einsatz, z. B. über die Regulierung von Zufahrtsberechtigungen für Fahrräder.

  • Der RLVD befürwortet die Stärkung der Kommunen in der Regulierung der Zufahrt zu ihren Innenstädten. Der Verband betont aber, dass es für die Akzeptanz in der Logistik essentiell ist, dass auch schwere Lastenräder weiterhin Fußgängerzonen und Radverkehrsanlagen nutzen dürfen. Anders ist eine effiziente Zustellung sonst nicht zu gewährleisten.

[NRVP] Logistikflächen für Fahrräder bereitstellen! Kommunen und KEP-Dienste gestalten gemeinsam urbane Logistikkonzepte wie Mikrodepots, mobile Mikrodepots oder City-Hubs. So schaffen sie optimale Rahmenbedingungen für den Einsatz von Lastenrädern. Die Kommunen erleichtern die Einrichtung von Logistikflächen im öffentlichen Raum, die durch mehrere Dienstleistungsunternehmen nutzbar sind. Sie berücksichtigen deren Bedarf frühzeitig bei der Flächennutzungs- und der integrierten Stadtentwicklungsplanung. Bund und Länder ändern das Baurecht, wo erforderlich, und fördern Mikrodepots. Die Kommunen passen ihre Satzungen unter Berücksichtigung der lokalen Erfordernisse an.

  • Der RLVD sieht in den begrenzten Planungskapazitäten von Kommunen eine wesentliche Barriere für die Umsetzung von nachhaltigen Logistikkonzepten und ambitionierten Radverkehrsplanungen.
  • Der Bund muss deswegen mehr Mittel für den strukturellen Aufbau von Logistikplanungspersonal in Kommunen zur Verfügung stellen. Das Programm „Städtische Logistik“ geht in die richtige Richtung, ändert aber nichts an der chronischen Überlastung kommunaler Planer:innen. Entsprechend der Forderung der Agora Verkehrswende spricht sich der RLVD für mindestens Logistikplaner:in ab ca. 100.000 Einwohnenden aus.
  • Der RLVD fordert Bund und Länder auf, das BauGB, BauNVO und die Bauordnungen der Länder so zu ändern, dass Logistikflächen in Bebauungsplänen und Flächennutzungsplänen punktuell und flächig festgesetzt werden können. Die Festsetzung muss auch als Teil eines Gebäudes, auf Ebene eines Gebäudes möglich sein.
  • Der RLVD weist ausdrücklich darauf hin, dass in diesem Sinne auch Musterbauordnungen (wie z.B. die Muster Garagenverorndung) an die Erfordernisse von Lastenfahrrädern und Radlogistik angepasst werden.

[NRVP] Für sichere Lastenradnutzung werben! Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern und Fachverbände bieten Beratungen zum betrieblichen Einsatz und zu Fördermöglichkeiten von Lastenrädern an. Sie ermöglichen Fahrtests für potenzielle gewerbliche Kunden. Der Bund prüft verpflichtende Schulungen für das gewerbliche Fahren von Lastenrädern bestimmter Abmaße und Eigenschaften. Dabei arbeitet er eng mit den Verbänden zusammen. So soll die sichere und möglichst konfliktfreie Nutzung von Lastenrädern im gewerblichen Einsatz sichergestellt werden.

  • Der RLVD beteiligt sich sehr gern daran. Als junger Verband freut er sich bei der Umsetzung über eine strukturelle/institutionelle Förderung.
  • Der RLVD wird sich sehr gern an der Erarbeitung eines Schulungsprogramms für gewerbliche Lastenradfahrer:innen beteiligen. Mit dem von ihm erarbeiteten Verhaltenskodex hat der RLVD hier bereits eine etablierte Grundlage geschaffen.

[RLVD] Lastenräder wettbewerbsfähig machen! Der Bund prüft die Regelung zur Radwegebenutzungspflicht für Lastenräder und schränkt diese gegebenenfalls ein. Ein Radwegebenutzungsrecht für Lastenräder bleibt erhalten – in Abhängigkeit von Maßen und Eigenschaften. Der Bund und die Verbände setzen sich dafür ein, europäisch einheitliche Normen für Lastenräder zu schaffen, z. B. für Wechselcontainer, digitale Schnittstellen und Softwarelösungen.

  • Der RLVD begrüßt dies und verweist auf den Kommentar zum rechtlichen Rahmen.

Über den Radlogistik Verband Deutschland e.V.

Der Radlogistik Verband Deutschland e.V. (RLVD) wurde 2018 als Interessenvertretung von kleinen und mittelständigen Logistikunternehmen gegründet, die gezielt auf moderne E-Lastenräder und Lastenanhänger in der urbanen Logistik setzen.

Pressekontakt
Oliver Zientarski (Geschäftsstellenleiter)
E-Mail: info@rlvd.bike
Tel.: +49 (0)30 921 077 850