Radlogistikverband Deutschland e. V.

RLVD-Qualitätsstandards

Kapitel 1 · Arbeits- und Sozialstandards


Stand: September 2026

1Präambel – Unser Selbstverständnis

Langfristige und zukunftsfähige Erfolge basieren auf einem respektvollen und fairen Miteinander. Davon sind wir im Radlogistikverband Deutschland e. V. überzeugt.

Die Mitglieder des RLVD übernehmen Verantwortung für ihre Mitarbeitenden, Partner und die Entwicklung der gesamten Branche.

Die hier vorliegenden Arbeits- und Sozialstandards bilden einen gemeinsamen Orientierungsrahmen für die Mitgliedsunternehmen des RLVD. Mitglieder können sich freiwillig zu diesen Standards bekennen und sich dazu verpflichten, die beschriebenen Grundsätze im eigenen Unternehmen anzuwenden und kontinuierlich weiterzuentwickeln.

Teilnehmende Mitglieder: Mitglieder, die sich freiwillig zu den RLVD-Qualitätsstandards bekennen, werden im Folgenden als teilnehmende Mitglieder bezeichnet.

Die Standards unterstreichen den Anspruch des Verbandes, die Radlogistik sozial, verantwortungsvoll und zukunftsfähig weiterzuentwickeln.

Als Akteure in einem teilweise von hohem Preisdruck geprägten Sektor setzen wir uns aktiv dafür ein, Arbeitsbedingungen sozial, sicher und zukunftsfähig zu gestalten. Damit werden zugleich die Ziele des RLVD unterstützt.

2Soziale Arbeitsstandards

Teilnehmende Mitglieder verpflichten sich zu fairen und transparenten Arbeitsbedingungen.

2.1Beschäftigungsverhältnisse

Reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist die bevorzugte Beschäftigungsform. Ziel ist es, Beschäftigten langfristige Sicherheit durch reguläre Anstellungsverhältnisse zu bieten.

Selbstständigkeit kann in begründeten Fällen sinnvoll sein, darf jedoch nicht zur Umgehung sozialer Standards genutzt werden.

2.2Faire Vergütung

Teilnehmende Mitglieder setzen sich für eine faire und angemessene Vergütung ein. Lohndumping wird ausdrücklich abgelehnt.

Teilnehmende Mitglieder verpflichten sich mindestens zur Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns und streben darüber hinaus eine faire und branchenangemessene Vergütung an.

Arbeitszeit wird vollständig erfasst und vergütet. Die teilnehmende Mitglieder gewährleisten mindestens den gesetzlichen Urlaubsanspruch und streben darüber hinaus mitarbeiterfreundliche Urlaubsregelungen an.

Faire Beschäftigung trägt zu ehrlichen Preisen und fairen Wettbewerbsbedingungen in der Branche bei.

2.3Absicherung und Vorsorge

Gesundheit, Altersvorsorge und die Absicherung bei Unfällen haben hohe Priorität.

Durch sozialversicherungspflichtige Beschäftigung erhalten Mitarbeitende Zugang zu den gesetzlichen Sozialversicherungen.

Teilnehmende Mitglieder schaffen Rahmenbedingungen, die eine soziale Absicherung ihrer Beschäftigten gewährleisten.

3Arbeits- und Gesundheitsschutz

Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeitenden haben oberste Priorität.

Mitarbeitende erhalten bei Arbeitsbeginn sowie regelmäßig wiederkehrende Unterweisungen zu Arbeitsschutz, Verkehrssicherheit und zum sicheren Umgang mit den eingesetzten Fahrzeugen und Geräten.

Sie werden angemessen ausgestattet, insbesondere im Hinblick auf:

  • Witterung wie Hitze, Kälte, Glätte und Regen,
  • Sichtbarkeit und Sicherheit im Straßenverkehr,
  • alle erforderlichen Arbeitsmittel zur Ausübung ihrer Tätigkeit.

Die teilnehmenden Mitglieder stellen die erforderliche persönliche Schutzausrüstung entsprechend der jeweiligen Tätigkeit zur Verfügung.

Auf extreme Bedingungen wird angemessen Rücksicht genommen. Arbeitszeiten und Arbeitspensum werden entsprechend angepasst.

4Respekt, Gleichstellung, Demokratie und Antidiskriminierung

Der RLVD und die teilnehmenden Mitglieder stehen für ein respektvolles und diskriminierungsfreies Arbeitsumfeld.

Es besteht Null-Toleranz gegenüber:

  • Rassismus,
  • Sexismus,
  • Diskriminierung jeglicher Art,
  • körperlicher oder psychischer Gewalt,
  • Belästigung.

Teilnehmende Mitglieder fördern aktiv:

  • Gleichstellung,
  • Diversität,
  • Chancengleichheit.

Alle Mitarbeitenden werden unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Religion, sexueller Identität oder anderen persönlichen Merkmalen respektiert und gleich behandelt.

Die teilnehmenden Mitglieder bekennen sich zu den Grundwerten einer offenen und demokratischen Gesellschaft, insbesondere zur:

  • Achtung der Menschenwürde,
  • Achtung rechtsstaatlicher Prinzipien.

5Soziales Miteinander und Unternehmenskultur

Teilnehmende Mitglieder gestalten aktiv ein faires und kollegiales Arbeitsumfeld. Dazu gehören insbesondere:

  • ein respektvoller Umgang auf allen Ebenen; Führungspersonen tragen eine besondere Verantwortung für Fairness und gute Kommunikation,
  • eine offene Kommunikationskultur, in der Missstände, Verbesserungsvorschläge und positives Feedback angesprochen werden können,
  • die aktive Förderung der Mitsprache von Mitarbeitenden.

Teilnehmende Mitglieder fördern einen offenen Austausch, gegenseitige Wertschätzung und den Zusammenhalt innerhalb der Belegschaft.

6Verantwortung in der Branche und Zusammenarbeit

Teilnehmende Mitglieder übernehmen Verantwortung über das eigene Unternehmen hinaus. Sie:

  • setzen sich für faire Bedingungen in der gesamten Branche ein,
  • achten auch bei Partnern und Subunternehmen auf soziale Mindeststandards,
  • wirken aktiv gegen unfaire Wettbewerbspraktiken.

Teilnehmende Mitglieder unterstützen den Erfahrungsaustausch innerhalb der Branche und tragen zur gemeinsamen Weiterentwicklung der Radlogistik bei.

Sie unterstützen die Professionalisierung und eine positive Wahrnehmung der Radlogistik in Öffentlichkeit, Wirtschaft und Politik.

7Umsetzung und Verbindlichkeit

Die RLVD-Qualitätsstandards bilden einen freiwilligen Orientierungs- und Selbstverpflichtungsrahmen für die Mitglieder des Radlogistikverband Deutschland e. V.

Mitglieder können sich freiwillig zu den RLVD-Qualitätsstandards bekennen und sich dazu verpflichten, die beschriebenen Grundsätze im eigenen Unternehmen anzuwenden und kontinuierlich weiterzuentwickeln.

Die Teilnahme ist freiwillig und keine Voraussetzung für die Mitgliedschaft im RLVD.

Die Erklärung zur freiwilligen Selbstverpflichtung kann formlos gegenüber dem RLVD erfolgen. Eine Unterschrift oder ein formelles Zertifizierungsverfahren ist nicht erforderlich.

Der RLVD dokumentiert, welche Mitgliedsunternehmen die freiwillige Selbstverpflichtung erklärt haben.

Unternehmen, die diese Selbstverpflichtung abgegeben haben, dürfen in ihrer Kommunikation darauf hinweisen, dass sie sich freiwillig zu den RLVD-Qualitätsstandards verpflichtet haben. Eine geeignete Formulierung ist beispielsweise:

„Wir haben uns freiwillig zu den Qualitätsstandards des Radlogistikverband Deutschland e. V. verpflichtet.“

Die Selbstverpflichtung stellt keine Zertifizierung und keine unabhängige Prüfung der tatsächlichen Einhaltung der Qualitätsstandards dar.

Bei bekannt werdenden erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen die Standards behält sich der RLVD vor, dem betreffenden Unternehmen die Berechtigung zu entziehen, öffentlich auf seine freiwillige Selbstverpflichtung zu den RLVD-Qualitätsstandards hinzuweisen.