Radlogistikverband Deutschland e. V.
RLVD-Qualitätsstandards
Ein gemeinsamer Orientierungsrahmen für die Mitgliedsunternehmen des RLVD – für eine Radlogistik, die sozial, sicher und zukunftsfähig gestaltet ist.
Die RLVD-Qualitätsstandards beschreiben, worauf sich unsere Mitglieder freiwillig verpflichten können. Sie entstehen kapitelweise und werden hier nach und nach veröffentlicht. Die Teilnahme ist freiwillig und keine Voraussetzung für die Mitgliedschaft im RLVD.
Stand der Veröffentlichung: Derzeit ist Kapitel 1 „Arbeits- und Sozialstandards“ verabschiedet und veröffentlicht. Die Kapitel 2 bis 4 befinden sich in Bearbeitung und werden nach Fertigstellung an dieser Stelle ergänzt.
Die Kapitel im Überblick
Freiwillige Selbstverpflichtung
Mitglieder können sich freiwillig zu den RLVD-Qualitätsstandards bekennen und sich dazu verpflichten, die beschriebenen Grundsätze im eigenen Unternehmen anzuwenden und kontinuierlich weiterzuentwickeln. Die Erklärung kann formlos gegenüber dem RLVD erfolgen – eine Unterschrift oder ein formelles Zertifizierungsverfahren ist nicht erforderlich.
Unternehmen, die die Selbstverpflichtung abgegeben haben, dürfen in ihrer Kommunikation darauf hinweisen:
„Wir haben uns freiwillig zu den Qualitätsstandards des Radlogistikverband Deutschland e. V. verpflichtet.“
Die Selbstverpflichtung stellt keine Zertifizierung und keine unabhängige Prüfung der tatsächlichen Einhaltung der Qualitätsstandards dar.
Fragen zu den Qualitätsstandards?
Ihr möchtet die Selbstverpflichtung erklären oder habt Rückfragen zu einem Kapitel? Schreibt uns an info@rlvd.bike.